Rechtsprechung
RG, 14.04.1932 - III 289/32 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Die Vorschriften der §§ 223, 224 StPO. finden im Eröffnungsverfahren entsprechende Anwendung. 2. Auch die Niederschrift über eine nach Erhebung der Anklage durch Ersuchen der Staatsanwaltschaft herbeigeführte Zeugenvernehmung darf verlesen werden, falls nur im Zeitpunkt der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 66, 213
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.10.1951 - 1 StR 394/51
Rechtsmittel
Die Rechtslage, die sich für den Angeklagten daraus ergibt (vgl. dazu RGSt 66, 213 und 58, 100), bedarf hier aber keiner Erörterung, weil das Recht des Angeklagten und des Verteidigers auf Terminsbenachrichtigung von der kommissarischen Vernehmung seit jeher als verzichtbar angesehen worden ist, gleichviel, auf wessen Veranlassung der Zeuge vernommen wird. - BGH, 09.06.1961 - 2 StR 435/60 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.12.1963 - 4 StR 333/63
Rechtsmittel
In der Hauptverhandlung am 24. April 1963 hat übrigens weder der Angeklagte noch sein Verteidiger der Verlesung der Vernehmungsniederschrift vom 23. April 1963 widersprochen (vgl. § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO; BGHSt 9, 24, 28 [BGH 01.11.1955 - 5 StR 186/55]; 1, 284, 286 [BGH 07.06.1951 - 4 StR 29/51]; BGH NJW 1952, 1426 Nr. 21; 1345 Nr. 19; RGSt 44, 100; 50, 364; 58, 90, 91; 66, 213, 215).